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EU-Infos für Landwirte zurück

 
 EU-Infos für Landwirte
Wichtige aktuelle Hinweise, Informationen zu Ausgleichszahlungen sowie Einreich- und Abgabefristen für EU-Maßnahmen, Auszahlungstermine, uvm. finden Sie hier auf dieser Seite zusammengefasst ...

EU-Termine nicht versäumen

Agrardiesel - Angabe des tatsächlichen Verbrauchs 2009
Bis 15. Februar 2010 (keine Nachreichfrist) ist es noch möglich, einen Antrag für den tatsächlichen Dieselverbrauch im Jahr 2009 zu stellen. Alle Anträge können entweder in der LK-Außenstelle bzw. selbst mit dem eAMA Zugangscode unter https://services.lfrz.at/trv/ erfasst werden. Bewirtschafter von Flächen können nur einen Antrag pro Jahr abgeben. Hat der Betrieb z. B. schon einen Pauschalantrag bzgl. Agrardiesel im Frühjahr 2009 gestellt und ist er unter die 30 Euro Mindestauszahlung gefallen, kann er keinen Antrag mehr für den tatsächlichen Verbrauch 2009 stellen. Auch wenn er damit über die obligatorischen 30 Euro gekommen wäre.

Haltefristen weibliche Rinder
Beantragte Tiere für die Mutterkuhprämie bzw. Mutterkuhprämie für Kälbinnen müssen mindestens sechs Monate lang am Betrieb gehalten werden. Die Haltefrist beginnt am Tag der Antragstellung, d. h. nach dem jeweiligen Stichtag (1. Jänner, 16. März, 10. April). Die Anzahl der rechnerischen Milchkühe ist vom 1. Jänner jedenfalls bis zum Ende der Haltefrist des letzten Antrags zu halten. Bedingt durch das neue System der automatisierten Antragsstellung erfolgt der Ersatz für in der Haltefrist abgegangene Tiere auch automatisch. wenn ein beantragtes Tier innerhalb der Haltefrist vom Betrieb abgeht, wird vom System überprüft, ob ein mögliches Ersatztier bereits am Betrieb steht oder innerhalb von 20 Kalendertagen ein Zugang (TKZ-Meldung) von einem Ersatztier gemeldet wird. Verlässt ein beantragtes weibliches Rind innerhalb der letzten 20 Kalendertage der Haltefrist den Betrieb, so muss für einen möglichen Ersatz spätestens am letzten Tag der Haltefrist ein Ersatztier zur Verfügung stehen (Die Frist wird verkürzt).

Vorraussetzungen Mutterkuhprämie
Für die Gewährung der Mutterkuhprämie müssen mindestens 50 Prozent der ermittelten Fleischrassekühe im Antragsjahr am Betrieb abkalben (Mindestabkalbequote). Für die Abkalbequote werden die Kälber aller beantragten Fleischrassekühe und deren Ersatztiere herangezogen. Zusätzlich müssen mindestens 50 Prozent der benötigten Kälber mindestens zwei Monate am Betrieb gehalten werden (Mindestverweildauer).


ÖPUL 2007 - Tierschutzmaßnahme.
Landwirte, die bei dieser Maßnahme die "Auslaufhaltung" gewählt haben, müssen darauf achten, dass die beantragte Tierkategorie an mindestens drei Tagen in der Woche Zugang zum Auslauf hat. Im Rahmen der Auslaufhaltung müssen die Auslauftage sowie Hinderungsgründe, Unterbrechungsgründe usw. aufgezeichnet werden. Das Aufzeichnungsblatt erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer.

Ersatzmeldungen
Tiere, die in der Haltefrist von sechs Monaten vom Betrieb abgehen, werden automatisch ersetzt, sofern innerhalb von 20 Kalendertagen ein prämienfähiges Ersatztier zur Verfügung steht.

Abkalbequote und Mindestverweildauer
Für die Gewährung der Mutterkuhprämie muss eine Abkalbequote von 50 % erreicht werden. Zusätzlich sind 50 % der benötigten Kälber mindestens zwei Monate am Betrieb zu halten. Dazu ein Beispiel: Ein Betrieb hat 20 Mutterkühe und keine Milchkuhquoten. Der Betrieb braucht in diesem Fall zehn Geburten im Antragsjahr und muss mindestens fünf Kälber zumindest zwei Monate halten.

Mindestgröße und Mindestbreite von Stilllegungen
Für Stilllegungsflächen wurde die Mindestgröße auf 0,10 ha und auf eine Mindestbreite von zehn Metern festgelegt. Bisher gab es auch eine Ausnahmeregelung, dass kleinere Stilllegungsflächen auch anerkannt werden können, wenn es sich um ein Feldstück handelt, das dauerhaft eingegrenzt ist, z.B. durch Mauern, Hecken, Wasserläufe etc. Diese Ausnahmeregelung gibt es seit dem Antragsjahr 2005 nicht mehr.
Flächen mit einer Mindestgröße von 0,05 ha und einer Mindestbreite von 5 m können bei folgenden Schlagnutzungen stillgelegt werden:
* SLG: Grünbrache (Grünbrache entlang von Gewässern)
* SLE: Grünbrache (Erosionsschutzstreifen)
* SLB: Grünbrache (Blühmischungen)
* SL: Grünbrache in Verbindung mit Projektflächen (ÖPUL-Code: K, WF, ...)


Festsetzung repräsentativer Ernteerträge

Getreide
Foto: istockphoto.com
Die AMA hat seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft die Referenzerträge für nachstehende Kulturen, welche als Nachwachsende Rohstoffe angebaut werden, veröffentlicht. Die Referenzerträge für Kärnten werden den Betroffenen mitgeteilt und es wird gleichzeitig darauf verwiesen, dass zumindest die angeführten Erntemengen abgeliefert werden müssen. Allenfalls geringere Erträge sind durch entsprechende Zukäufe auszugleichen. Selbstverständlich muss der jeweils
gesamte Ernteertrag (über der Mindestmenge liegend) abgeliefert werden.

Folgende repräsentative Erträge gelten für:
Winterraps Gesamtes Bundesland Kärnten 2000 kg/ha
Sommerraps Gesamtes Bundesgebiet 1300 kg/ha
Winterweichweizen Gesamtes Bundesgebiet 4500 kg/ha
Sommerweizen Gesamtes Bundesgebiet 3500 kg/ha
Wintergerste Gesamtes Bundesgebiet 3000 kg/ha
Sommergerste Gesamtes Bundesgebiet 4500 kg/ha
Roggen Gesamtes Bundesgebiet 4000 kg/ha
Triticale Gesamtes Bundesgebiet 4000 kg/ha


Ersatzmeldungen Tierprämien
Innerhalb des Haltungszeitraums der jeweiligen Förderrichtlinien können weibliche Rinder ersetzt werden, ohne dass diese Maßnahme zum Verlust des Prämienanspruchs führt. Es besteht aber die Pflicht, den Ersatz zu melden. Die Frist für die Nachbesetzung beträgt 20 Kalendertage ab Abgang des beantragten Tieres bzw. ab Abkalbung einer beantragten Kalbin. Die Frist für die Meldung beträgt 10 Werktage ab dem Ersatzdatum. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Ersatz (= Ersatzdatum) spätestens am letzten Tag der Haltefrist zu erfolgen hat, wenn ein beantragtes weibliches Rind innerhalb der letzten 20 Kalendertage der Haltefrist den Betrieb verlässt. Die Frist wird verkürzt. Kuh
  Foto: istockphoto.com


 Einreich- und Abgabefristen

Termine für die Abgabe von diversen Anträgen (Herbstantrag, Mehrfachantrag Flächen) und wichtige Einreichfristen (Mehrfachantrag Tiere) finden Sie hier.

Auszahlungstermine
Geld  Damit auch Sie immer genau darüber informiert sind, wann Ihr Geld kommt: Wir haben für Sie die aktuellen Auszahlungstermine (Mehrfachantrag Flächen und Tierprämien)!
Formular
  Foto: istockphoto.com
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